Marktgemeinde Wölbling, 3124 Oberwölbling, Oberer Markt 1 | +43 (0) 2786 /2309
Marktgemeinde Wölbling, 3124 Oberwölbling, Oberer Markt 1 | +43 (0) 2786 /2309

Gemeindeamt | Standesamt | Service | Freizeit | Termine

Wahlkarten NRW

Wahlkarten NRW

Zur Teilnahme an der Nationalratswahl am 29. September 2024 sind Sie berechtigt, wenn Sie

• spätestens am 29. September 2024 (Wahltag) das 16. Lebensjahr vollendet haben werden;

• am Stichtag (9. Juli 2024) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen;

• nicht aufgrund einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind;

• am Stichtag (9. Juli 2024) in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.

Dies erfolgt bei einem Hauptwohnsitz in Österreich automatisch. Auslandsösterreicherinnen oderAuslandsösterreicher können jedoch, wenn sie nicht bereits in die Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen sind, die Eintragung in die Wählerevidenz und in weiterer Folge in das Wählerverzeichnis bis zum 8. August 2024 beantragen.

Wie können Sie wählen, wenn Sie am Wahltag nicht Ihr Wahllokal in Ihrer Hauptwohnsitz Gemeinde aufsuchen können?

Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte. Mit dieser können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben:

• am Wahltag in jedem Wahlkarten-Wahllokal (in jedem Gebäude, das ein Wahllokal oder mehrere Wahllokale aufweist, muss zumindest ein Wahllokal als Wahlkarten-Wahllokal ausgestaltet sein),

• am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde (sogenannte „fliegende Wahlkommission“)

• im Weg der Briefwahl, entweder sofort nach Erhalt der Wahlkarte vor Ort bei der zuständigen Gemeinde bzw. beim zuständigen Magistratischen Bezirksamt, durch Abgabe am Wahltag in jedem Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde oder durch Übermittlung per Post, wobei ein Einwurf in einen Briefkasten der Österreichischen Post AG bis Samstag, 28. September 2024, 9.00 Uhr, möglich ist.

Als Auslandsösterreicherin oder als Auslandsösterreicher benötigen Sie auf jeden Fall eine Wahlkarte (ausgenommen, Sie können am Wahltag in der Gemeinde Ihrer Eintragung in die Wählerevidenz zufällig das für Sie zuständige Wahllokal aufsuchen).

Ab wann und wo können Sie die Ausstellung Ihrer Wahlkarte beantragen?

• Seit dem Tag der Wahlausschreibung,

• bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind,

• keinesfalls beim Bundesministerium für Inneres.

Als Auslandsösterreicherin oder als Auslandsösterreicher können Sie die Wahlkarte auch im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat, Konsulat) anfordern.

Bis zu welchem Zeitpunkt kann die Ausstellung einer Wahlkarte beantragt werden? Schriftlich (auch per E-Mail, Telefax oder, wenn vorhanden, über eine Internetmaske): 

• bis spätestens am 4. Tag vor dem Wahltag (Mittwoch, 25. September 2024), 

• bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr), wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist. 

Mündlich (nicht telefonisch): 

• bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr). 

Was wird bei der Antragstellung benötigt? 

Bei einer mündlichen Antragstellung ein Identitätsdokument: 

• idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Pass, Personalausweis, Führerschein) 

Bei einer schriftlichen Antragstellung zur Glaubhaftmachung Ihrer Identität, insbesondere: 

• Angabe der Passnummer 

• Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde 

Bei einer elektronischen Antragstellung mittels qualifizierter elektronischer Signatur („ID-Austria“) benötigen Sie keine weiteren Dokumente. 

Beachten Sie bitte, dass jeder Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte eine Begründung (z.B. wegen Ortsabwesenheit oder Aufenthalts im Ausland) enthalten muss.

Ab welchem Zeitpunkt wird die Wahlkarte erhältlich sein?

• Wahlkarten können ab 2. September 2024 bei der Gemeinde persönlich abgeholt werden.

• Bei Antragstellung kann um die Zusendung der Wahlkarte (unter Angabe der Zustelladresse – auch im

Ausland) ersucht werden.

Bitte beachten Sie:

• Beantragen Sie Ihre Wahlkarte bei Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde (Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind) rechtzeitig!

• Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit Ihrer Wahlkarte Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie wählen möchten!

• Sollten Sie keine Wahlkarte beantragt haben, so können Sie ausschließlich bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, am 29. September 2024 Ihre Stimme abgeben.

• Eine Beantragung der Wahlkarte ist keinesfalls beim Bundesministerium für Inneres möglich!

• Die Erstellung eines Duplikats bei Verlust der Wahlkarte ist nicht möglich! Ein Duplikat kann nur ausgestellt werden, wenn die Wahlkarte unbrauchbar geworden (z.B. beschädigt) ist, noch nicht zugeklebt und nicht unterschrieben wurde und die unbrauchbare Wahlkarte bei der zuständigen Gemeinde gegen das Duplikat ausgetauscht wird.

Hier geht´s zum schriftlichen Antrag: https://www.meinewahlkarte.at/31948/wahl

Neu

Sie können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen Sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können Sie nachsehen, ob Sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde Sie sich wenden müssen.

Hier geht´s zur Selbstauskunft: www.bmi.gv.at/selbstauskunft