Kundmachung
(beschleunigtes Verfahren gem. §25a NÖ Raumordnungsgesetz 2014)

Der Gemeinderat beabsichtigt das örtliche Raunordnungsprogramm (Flächenwidmungsplan) zu ändern.
Der Entwurf wird gemäß § 25a („beschleunigtes Verfahren“) des NÖ-Raumordnungsgesetzes 2024, LGBI. Nr. 3/2015 i.d.g.F., durch sechs Wochen, das ist die Zeit vom 13.05.2026 bis 24.06.2026 im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.
Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf der Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.
Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigt findet.
Der Bürgermeister, Ing. Peter Hießberger
angeschlagen am: 13.05.2026 | abgenommen am: 25.06.2026
- An die
Stadt-/Markt-/Gemeinde
als angrenzende Gemeinde wird umseitige Kundmachung zur Kenntnisnahme übermittelt - die Wirtschaftskammer Niederösterreich, Wirtschaftskammer-Platz 1, 3100 St. Pölten wknoe@wknoe.at
- die Kammer für Arbeiter und Angestellte für NÖ, AK-Platz 1, 3100 St. Pölten
mailbox@aknoe.at - die Landwirtschaftskammer Niederösterreich, Wiener Straße 64, 3100 St.Pölten
office@lk-noe.at - die betroffenen Grundeigentümer und deren direkte Nachbarn gemäß § 24 des NÖ-Raumordnungsgesetzes 2014
Der Bürgermeister, Ing. Peter Hießberger | Wölbling, am 13.05.2026
AUFLISTUNG DER BEABSICHTIGTEN ÄNDERUNGEN DES ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES GEM. § 24, ABS. 5 DES NÖ-RAUMORDNUNGSGESETZES 2015, LGBI. 3/2015 I. D. G. F.
Änderungspunkt (auf Planblatt 1)
KG. Oberwölbling
Grast, 1111/1, 1111/2 (Teilfläche)
Umwidmung
von Grünland-Land- und Forstwirtschaft
auf Bauland-Wohngebiet mit vertraglicher Vereinbarung zur Bebauung gem. 417 NÖ ROG
von Grünland-Land- und Forstwirtschaft
auf private Verkehrsfläche
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