Der Pranger in Oberwölbling
Als äußeres Zeichen seiner Hochgerichtsbarkeit, ließ Freiherr von Jörger in Oberwölbling einen Pranger aufstellen und mit dem Erwerbungsjahr dieses Gerichtsbezirkes (1584) versehen.
Beim Pranger handelt es sich um den am besten erhaltenen Pranger im gesamten Bezirk. Die Prangersäule dominiert den Hauptplatz von Oberwölbling und steht gegenüber dem Gemeindeamt. Er besteht aus einer Basis und einer Säule auf der als Bekrönung eine geharnischte Ritterfigur – der Prangermann – steht. An der Säule sind noch immer die Bagsteine angebracht, die den Delinquenten um den Hals gehängt worden sind.
Der Pranger galt als Symbol der richterlichen Gewalt und konnte sich sowohl auf die Nieder– als auch auf die Hochgerichtsbarkeit beziehen. Die Landesgerichtsbarkeit erhielt der Markt schon 1130.