Gemeinderatswahl am 26.1.2025 – Wahlkarte
Wahlberechtigt ist gemäß § 17 NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 (GRWO), LGBl. 0350 in der Fassung LGBl. Nr. 35/2023 jede Person mit österreichischer Staatsbürgerschaft und jede oder jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der EU, welche spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz gemäß Art. 6 Abs. 3 und 4 B-VG hat und in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Für die Briefwahl kann ab sofort kann eine Wahlkarte beantragt werden unter:
https://www.meinewahlkarte.at/31948
Die schriftliche Beantragung über dieses Portal ist bis 22.01.2025, 23:59 Uhr möglich. Die Ausstellung bzw. Versand der Wahlkarte erfolgt frühestens Anfang Jänner 2025 durch die Gemeinde. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, die Wahlkarte persönlich bei Ihrer Gemeinde zu beantragen.
Beachten Sie, dass die Wahlkarte bis zum Wahltag 06:30 Uhr bei ihrer Gemeinde eingelangt sein muss. Die persönliche Beantragung ist bis 24.01.2025, 12:00 Uhr möglich. Bitte bringen Sie hierfür einen gültigen Lichtbildausweis mit.