Information betreffend Katastrophenschäden im Vermögen physischer und juristischer Personen mit Ausnahme der Gebietskörperschaften
In den vergangenen Tagen war ganz Niederösterreich von schweren Unwettern betroffen und es sind dabei zahlreiche Schäden durch Hochwasser, Erdrutsch oder Vermurungen aufgetreten.
Laut der geltenden Richtlinie für die Gewährung von Beihilfen zur Behebung von Katastrophenschäden sind Schäden im Vermögen physischer und juristischer Personen mit Ausnahme der Gebietskörperschaften formlos bei jener Gemeinde zu melden, in deren Gemeindegebiet das Schadensereignis eingetreten ist.
Wir dürfen Ihnen beiliegend den Link zur Landeshomepage mit den für die Schadensaufnahme wichtigen Informationen und Formulare zur Information und weiteren Verwendung übermitteln.
Katastrophenbeihilfe für Private – Förderung – Land Niederösterreich (noe.gv.at)