Energieausweise
EU-Energieeffizienzrichtlinie III (EED III)
Das Europäische Klimagesetz sieht vor, dass die EU bis 2050 klimaneutral werden soll. Als Zwischenziel ist die Senkung der Netto-Treibhausgasemissionen in der EU bis 2030 um mindestens 55 % anvisiert. Teil der dafür gesetzten Maßnahmen ist auch die Neufassung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED III), die seit Oktober 2023 in Kraft ist.
Die EED III regelt Verpflichtungen und Einsparungsziele für öffentliche Einrichtungen (Bund, Länder und Gemeinden). Im ersten Schritt zur Umsetzung fordert Art. 6 Abs. 5 EED III die Erstellung und Veröffentlichung eines Gebäudeinventars samt der gemäß der Richtlinie 2010/31/EU ausgestellten Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz jedes Gebäude (Energieausweis).
In Entsprechung dieser EU-Richtlinie wird nunmehr eine Auflistung aller konditionierten Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 250 m2, die im Eigentum der Marktgemeinde Wölbling stehen oder von dieser genutzt werden (Miete oder Pacht), samt Energieausweis veröffentlicht.