DER NÖZSV RÄT: FFP2 MASKE TRAGEN

An das Tragen von Masken haben wir uns mittlerweile ge- wöhnt. Es ist ein wichtiger Bestandteil des Selbstschut- zes und zum Schutz unserer Mitmenschen. Der gewöhnliche Mund-Nasen-Schutz schützt vorrangig unsere Mitmenschen. So hilft er beispielsweise Menschen in der Umgebung des Trägers vor Tröpfchen, die der Träger beim Sprechen, Niesen und Husten produziert zu schützen.
Weitaus besser sind FFP2 Maksen für den Fremd- und Eigenschutz. Sogenannte partikelfiltrierende Halbmasken (FFP1-, FFP2-, FFP3- und CPA- Masken) filtern Partikel aus der Atemluft und werden vorwiegend von ver- schiedenen Berufsgruppen als persönliche Schutzausrüstung verwendet, um sich vor Schadstoffen abzuschirmen. Diese speziellen Schutzmas- kenarten unterliegen gesetzlichen Regelungen und müssen speziellen Prüfkriterien entsprechen.
Schon jetzt wird das Tragen von FFP2 Masken für folgende Bereiche empfohlen:
- Pflege / Betreuung von infektiösen Patientinnen/ Patienten und COVID-19-Vedachtsfällen, sofern nicht aerosol-pro duzierende Tätigkeiten ausgeübt werden
- BesucherInnen von Alten- und Pflegeheimen
- Vulnerable Bevölkerungsgruppen