Marktgemeinde Wölbling, 3124 Oberwölbling, Oberer Markt 1 | +43 (0) 2786 /2309
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Verlautbarung

Verlautbarung

über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen

  • COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren
  • Gerechtigkeit den Pflegekräften!
  • Impfpflichtgesetz abschaffen – Volksbegehren

Aufgrund der auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlich- ten stattgebenden Entscheidungen des Bundesministers für Inneres betreffend die oben angeführ- ten Volksbegehren wird verlautbart:

Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist

von Montag, 6. November 2023,
bis (einschließlich) Montag, 13. November 2023,

in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintra- gungihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getä- tigt werden(www.bmi.gv.at/volksbegehren).

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) undzum Stichtag 2. Oktober 2023 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgege- ben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

In dieser Gemeinde (diesem Magistrat) können Eintragungen während des Eintragungszeitraums an folgender Adresse (an folgenden Adressen)

Gemeindeamt Oberwölbling, 3124 Oberwölbling, Oberer Markt 1 (barrierefreier Zugang)

an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden:

Montag,       6. November 2023, von  08:00  bis 18:00  Uhr,

Dienstag,         7. November 2023, von  08:00  bis 20:00  Uhr,

Mittwoch,        8. November 2023, von  08:00  bis 16:00  Uhr,

Donnerstag,     9. November 2023, von  06:30  bis 16:00  Uhr,

Samstag,        11. November 2023, geschlossen,

Sonntag,        12. November 2023, geschlossen,

Montag,         13. November 2023, von  08:00  bis 18:00  Uhr.

Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (13. November 2023),

20.00 Uhr, durchführen.

Kundmachung: angeschlagen am: ……………..1..9….9….2..0..2..3………………

Bürgerbegutachtungen

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