Marktgemeinde Wölbling, 3124 Oberwölbling, Oberer Markt 1 | +43 (0) 2786 /2309
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Verlautbarung über das Eintragungsverfahren

für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen…

  • ECHTE Demokratie-Volksbegehren
  • Lieferkettengesetz Volksbegehren
  • Beibehaltung Sommerzeit
  • Unabhängige JUSTIZ sichern
  • GIS Gebühren NEIN
  • BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!
  • NEHAMMER MUSS WEG

Aufgrund der am 28. November 2022, 22. Dezember 2022 und 9. Jänner 2023 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidungen des Bundesministers für Inneres betreffend die oben angeführten Volksbegehren wird verlautbart: 

Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist

von Montag, 17. April 2023,
bis
 (einschließlich) Montag, 24. April 2023,

in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. 
Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Aus-schluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 13. März 2023 in der Wählerevidenz einer Gemeinde ein-getragen ist. 

Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt. 

Im Gemeindeamt Oberwölbling, 3124 Oberwölbling, Oberer Markt 1 (barrierefreier Zugang), können Eintragungen während des Eintragungszeitraums an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden:

Montag, 17. April 2023, von   08:00 Uhr bis  20:00  Uhr, 
Dienstag, 18. April 2023, von   08:00 Uhr bis  16:00 Uhr, 
Mittwoch, 19. April 2023, von   08:00 Uhr bis  16:00 Uhr, 
Donnerstag, 20. April 2023, von   06:30 Uhr bis  16:00 Uhr, 
Freitag, 21. April 2023, von   08:00 Uhr bis  16:00 Uhr, 
Samstag, 22. April 2023, von — bis  — Uhr, 
Sonntag, 23. April 2023, von — bis  — Uhr, 
Montag, 24. April 2023, von   08:00 Uhr bis  18:00 Uhr
.

Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (24. April 2023), 20.00 Uhr, durchführen.


Die elektronische Amtstafel ist ein zusätzliches Serviceangebot und ersetzt NICHT die Amtstafel beim Gemeindeamt.

Trotz unserer Bemühungen übernehmen wir keine Garantie auf Vollständigkeit und Aktualität!