die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen…
- NEUTRALITÄT Österreichs JA
- anti-gendern-Volksbegehren
- Untersuchungsausschüsse live übertragen
- Lebensmittelrettung statt Lebensmittelsverschwendung
- Asylstraftäter sofort abschieben
- Verbot für Kinder-Instagram
- Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung!
- Rettung unserer Sparbücher
- Staatsbürgerschaft für Folteropfer
Aufgrund der am 10. Jänner 2023, 1. Februar 2023 und 10. März 2023 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidungen des Bundesministers für Inneres betreffend die oben angeführten Volksbegehren wird verlautbart:
Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist
von Montag, 19. Juni 2023,
bis (einschließlich) Montag, 26. Juni 2023,
in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären.
Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Aus-schluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 15. Mai 2023 in der Wählerevidenz einer Gemeinde ein-getragen ist.
Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
Im Gemeindeamt Oberwölbling, 3124 Oberwölbling, Oberer Markt 1 (barrierefreier Zugang), können Eintragungen während des Eintragungszeitraums an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden:
Montag, 19. Juni 2023, von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr,
Dienstag, 20. Juni 2023, von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Mittwoch, 21. Juni 2023, von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Donnerstag, 22. Juni 2023, von 06:30 Uhr bis 16:00 Uhr,
Freitag, 23. Juni 2023, von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Samstag, 24. Juni 2023, von — bis — Uhr,
Sonntag, 25. Juni 2023, von — bis — Uhr,
Montag, 26. Juni 2023, von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (24. Juni 2023), 20.00 Uhr, durchführen.
Die elektronische Amtstafel ist ein zusätzliches Serviceangebot und ersetzt NICHT die Amtstafel beim Gemeindeamt.
Trotz unserer Bemühungen übernehmen wir keine Garantie auf Vollständigkeit und Aktualität!