Information für die Gemeinderatswahl am 26. Jänner 2020

Wahlrecht
Wahlberechtigt ist jede(r) österreichische StaatsbürgerIn und jede(r) Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der EU, die/der am Tag der Wahl, am 26. Jänner 2020 das 16. Lebensjahr vollendet hat (also spätestens am 26.1.2004 geboren ist), vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und in der Gemeinde seinen/ihren ordentlichen Wohnsitz hat und im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Stimmabgabe und Wahlkarten
Wie kann bei der Gemeinderatswahl gewählt werden?
am Wahltag im eigenen Wahlsprengel – Amtlichen Lichtbildausweis mitbringen!
mittels Wahlkarte in jedem Sprengel der Gemeinde oder
mittels Briefwahl
Eine Wahlkarte kann beantragt werden bei Ortsabwesenheit (z. B. bei Auslandsaufenthalt, Aufenthalt in Heil- und Pfleganstalten, Urlaub, Dienstreise usw.) oder, wenn der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich (z.B. Bettlägerigkeit) ist.
Die Wahlkarte muss am Gemeindeamt beantragt werden
a) Stimmabgabe per Briefwahl: Der/die Wahlkarteninhaber(in) kann das Wahlrecht ab sofort nach Erhalt der Wahlkarte ausüben und muss nicht bis zum Wahltag zuwarten. Der Wahlvorgang muss unbeobachtet und unbeeinflusst sein und das Wahlrecht persönlich ausgeübt werden. Die verschlossene Wahlkarte im Überkuvert (Unterschrift der eidesstattlichen Erklärung ist unbedingt erforderlich!) kann persönlich, per Post, durch Boten oder Einwerfen in den Servicepostkasten beim Gemeindeamt übermittelt werden. Die im Überkuvert verschlossene Wahlkarte muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 26. Jänner 2020, bis 6.30 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde eingelangt sein oder bis zum Schließen des Wahllokals jener Sprengelwahlbehörde, in deren Wählerverzeichnis der/die WählerIn eingetragen ist, zu übermitteln.
b) Stimmabgabe am Wahltag außerhalb des eigenen Wahlsprengels in einem Wahllokal in der Marktgemeinde Wölbling.
Ab sofort können Wahlkarten
schriftlich bis Mittwoch, 22. Jänner 2020, 24 Uhr, oder
mündlich bis Freitag, 24. Jänner 2020, 12 Uhr, am Gemeindeamt Oberwölbling beantragt werden!
Dabei muss die Identität des/der Antragstellers/in durch Angabe der Reisepassnummer oder Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde glaubhaft gemacht werden.
Diese Nachweispflicht gilt auch dann, wenn der Antragsteller dem/der Ausstellerin der Wahlkarte persönlich bekannt ist. Die Ausfolgung erfolgt persönlich durch Abholung oder an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person bzw. durch Zusendung per Post.
Den Antrag können Sie herunterladen, vom Gemeindeamt abholen oder wir schicken diesen gerne zu. (Die Zustellung erfolgt nachweislich und als eingeschriebene Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse.) Die
Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit dieser Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie wählen möchten!
Menschen mit Behinderung und gebrechliche Wölblingerinnen und Wölblinger
Nutzen Sie die Möglichkeit der Briefwahl!
Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch, gehen Sie rechtzeitig zur Wahl und vergessen Sie Ihre Brille – falls notwendig – nicht.
Nähere Informationen über die Wahl entnehmen Sie bitte der Kundmachung an der Amtstafel oder erhalten Sie am Gemeindeamt.