Marktgemeinde Wölbling, 3124 Oberwölbling, Oberer Markt 1 | +43 (0) 2786 /2309
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Verlautbarung

Verlautbarung

über das Eintragungsverfahren
für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen

  • BIST DU GESCHEIT
  • Co2-Steuer abschaffen
  • Das Intensivbettenkapazitätserweiterungs-Volksbegehren
  • Energieabgaben streichen – Volksbegehren
  • Energiepreisexplosion jetzt stoppen!
  • Essen nicht wegwerfen!
  • Frieden durch Neutralität
  • Glyphosat verbieten!
  • Kein Elektroauto-Zwang
  • Kein NATO-Beitritt
  • Nein zu Atomkraft-Greenwashing
  • Neutralität Österreichs stärken
  • Parteienförderungen abschaffen
  • Tägliche Turnstunde

Aufgrund der auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidungen des Bundesministers für Inneres betreffend die oben angeführten Volksbegehren wird verlautbart:

Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß §6Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist

von Montag, 11. März 2024,
bis
(einschließlich) Montag, 18. März 2024,

In jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Volendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 5. Februar 2024 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.